WIE LANGE DAUERT EINE THERAPIE?

Die Therapie besteht aus regelmäßigen Sitzungen, wobei die Frequenz von TherapeutIn und KlientIn gemeinsam festgelegt wird. Zu Beginn handelt es sich häufig um kürzere Abstände, zumeist wöchentliche Sitzungen. Zu einem späteren Zeitpunkt können sich die Intervalle auf vierzehntägige bis monatliche Termine erstrecken.

Als Faustegel für die Dauer einer Therapie gilt jedoch: So kurz wie möglich und so lange wie nötig.

Sie entscheiden, wann und aus welchem Grund Sie die Therapie beenden wollen. Dies sollte jedoch vorbesprochen und in einem Abschlussgespräch abgerundet werden.

WIE LANGE DAUERT EINE THERAPIESITZUNG UND WAS KOSTET SIE?

Eine Einzeltherapiesitzung dauert 50 Minuten und kostet €85.-

Eine Paartherapiesitzung dauert 90 Minuten und kostet €160.-

Eine Familientherapiesitzung dauert 90 Minuten und kostet €160.-

Alle oben erwähnten therapeutischen Angebote sind umsatzsteuerfrei gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG 1994.

Bezahlt wird jeweils nach der Therapiesitzung.

Bereits vereinbarte Termine können bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. Krankheit, bis 2 Tage vorher abgesagt werden, ohne dass dafür etwas verrechnet wird. Wird nicht, oder knapper abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu entrichten.

Bei zu spät kommen ist keine Verlängerung der Sitzung möglich.

Nach der Honorarordnung des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) gelten folgende Honorarempfehlungen:

Einzeltherapie und Paartherapie: 50 min. 61,50.- bis € 123,00.-
Paartherapie: 90 min. 123,00.- bis € 200,00.-
Gruppentherapie: 90 min. 23,00.- bis € 41,00.-

KANN ICH EINEN KOSTENZUSCHUSS BEKOMMEN?

Sie können einen „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeuten“ stellen. Ein hierfür erforderliches Formular erhalten sie bei mir.

Darüber hinaus müssen Sie sich bis spätestens vor der 2. Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung bei einer AllgemeinmedizinerIn (praktische ÄrztIn, HausärztIn) unterziehen. Auf diesem Weg können eventuelle körperliche Erkrankungen, die Ihre psychische Problematik u.U. beeinflussen, abgeklärt, behandelt, oder ausgeschlossen werden.

Die Krankenkassen leisten ausschließlich dann Zuschüsse, wenn eine so genannte krankheitsbedingte Störung vorliegt. Dies erfordert die Erstellung einer Diagnose.

Im Falle eines positiven Bescheides Ihres Sozialverssicherungsträgers refundieren die meisten Krankenkassen derzeit einen Betrag von €21,80.- pro Stunde.