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WIE LANGE DAUERT EINE THERAPIE?
Die Therapie besteht aus regelmäßigen Sitzungen, wobei die
Frequenz von TherapeutIn und KlientIn gemeinsam festgelegt wird. Zu
Beginn handelt es sich häufig um kürzere Abstände,
zumeist wöchentliche Sitzungen. Zu einem späteren Zeitpunkt
können sich die Intervalle auf vierzehntägige bis monatliche
Termine erstrecken.
Als Faustegel für die Dauer einer Therapie gilt jedoch: So kurz
wie möglich und so lange wie nötig.
Sie entscheiden, wann und aus welchem Grund Sie die Therapie beenden
wollen. Dies sollte jedoch vorbesprochen und in einem
Abschlussgespräch abgerundet werden.
WIE LANGE DAUERT EINE THERAPIESITZUNG UND WAS KOSTET SIE?
Eine Einzeltherapiesitzung dauert 50 Minuten und kostet €85.-
Eine Paartherapiesitzung dauert 90 Minuten und kostet €160.-
Eine Familientherapiesitzung dauert 90 Minuten und kostet €160.-
Alle oben erwähnten therapeutischen Angebote sind umsatzsteuerfrei
gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG 1994.
Bezahlt wird jeweils nach der Therapiesitzung.
Bereits vereinbarte Termine können bei unvorhergesehenen
Ereignissen, wie z.B. Krankheit, bis 2 Tage vorher abgesagt werden,
ohne dass dafür etwas verrechnet wird. Wird nicht, oder knapper
abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu
entrichten.
Bei zu spät kommen ist keine Verlängerung der Sitzung
möglich.
Nach der Honorarordnung des Österreichischen Berufsverbandes
für Psychotherapie (ÖBVP) gelten folgende Honorarempfehlungen:
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Einzeltherapie und Paartherapie:
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50 min.
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€
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61,50.-
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bis €
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123,00.-
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Paartherapie:
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90 min.
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€
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123,00.-
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bis €
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200,00.-
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Gruppentherapie:
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90 min.
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€
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23,00.-
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bis €
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41,00.-
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KANN ICH EINEN KOSTENZUSCHUSS BEKOMMEN?
Sie können einen „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme
eines freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeuten“ stellen. Ein
hierfür erforderliches Formular erhalten sie bei mir.
Darüber hinaus müssen Sie sich bis spätestens vor der 2.
Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung bei einer
AllgemeinmedizinerIn (praktische ÄrztIn, HausärztIn)
unterziehen. Auf diesem Weg können eventuelle körperliche
Erkrankungen, die Ihre psychische Problematik u.U. beeinflussen,
abgeklärt, behandelt, oder ausgeschlossen werden.
Die Krankenkassen leisten ausschließlich dann Zuschüsse,
wenn eine so genannte krankheitsbedingte Störung vorliegt. Dies
erfordert die Erstellung einer Diagnose.
Im Falle eines positiven Bescheides Ihres
Sozialverssicherungsträgers refundieren die meisten Krankenkassen
derzeit einen Betrag von €21,80.- pro Stunde.
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